Ab wann stellt der Bundesanzeiger Verlag E-Rechnungen zur Verfügung?
Der Bundesanzeiger Verlag stellt für ab dem 01.01.2026 getätigte Umsätze eine E-Rechnung aus. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail inklusive einer integrierten XML-Datei.
Die E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format zur Verfügung gestellt wird
und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. In Deutschland übliche Formate sind XRechnung und ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland). Eine Rechnung im PDF-Format stellt mangels strukturierten Datenformats keine E-Rechnung dar.
Der Bundesanzeiger Verlag stellt für ab dem 01.01.2026 getätigte Umsätze eine E-Rechnung aus. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail inklusive einer integrierten XML-Datei.
Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, so wenden Sie sich auch gerne an unsere Service-Hotline unter 0221 97668 8600 (Mo–Fr von 08:00 bis 18:30 Uhr) oder per Email an vertrieb@bundesanzeiger.de
Gern können Sie uns an vertrieb@bundesanzeiger.de eine gesonderte Email-Adresse für den Rechnungsversand mitteilen.
Detaillierte Hinweise können den FAQ des Bundesfinanzministeriums entnommen werden.