Ab wann stellt der Bundesanzeiger Verlag E-Rechnungen zur Verfügung?
Der Bundesanzeiger Verlag stellt für ab dem 01.01.2026 getätigte Umsätze eine E-Rechnung aus. In Bereichen, in denen Ihre Rechnungen zum Download zur Verfügung stehen, werden die E-Rechnungen ausschließlich dort bereitgestellt. Ein zusätzlicher Versand per E-Mail erfolgt nicht. Dies gilt z.B. für die Abrufe der hinterlegten Bilanzen im Unternehmensregister.